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Fa. GROTH: aktualisierte Anliegerinformationen für die Anwohner:

Hinweis: über den Zeitraum der Baumaßnahme werden das Amt Warnow-West, das Wohngebiet und die Kita, entweder über den Wilsener Weg oder über die Kreuzung Satower Straße/Schulweg, einspurig mit Bauampel erreichbar sein.

 

Nr.45/24  | 24.07.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund plant, die Fahrbahndecke des Autobahnzubringers Rostock-West (Bundesstraße 103) zwischen der A 20 und der Anschlussstelle Kritzmow zu sanieren. In Vorbereitung der Baumaßnahme werden ab Montag, 29. Juli 2024, in dem Abschnitt die nördlichen und südlichen Mittelstreifenüberfahrten hergestellt.

Während der vorbereitenden Arbeiten steht für den Verkehr auf der B 103 ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Zusätzlich ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet. An der Anschlussstelle Bad Doberan wird eine Ampelanlage mit Vorrang für den Autobahnverkehr installiert, um einen bestmöglichen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Die vorbereitenden Arbeiten dauern circa vier Wochen an.

Über den anschließenden, weiteren Bauablauf wird das Straßenbauamt Stralsund in einer gesonderten Pressemitteilung informieren.

In der Zeit vom 22.07.2024 bis voraussichtlich zum 16.08.2024 kommt es zur Vollsperrung der Strecke Klein Schwaß bis Kritzmow (Wilsner Straße – Kritzmower Straße – Schulweg).

Die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH führt dort Straßenbauarbeiten aus.

Eine Umleitung ist ausgewiesen. Über den Wilsener Weg und die K41 (Klein Schwaß – Kritzmow) kann Anlieger frei bis an den Fuchsweg, die Kita und die Amtsverwaltung herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

 

Zur Kommunalwahl am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in der Gemeinde Pölchow eingereicht. Daher erfolgte diese Wahl gemäß § 67 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes durch die neue Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung am 02.07.2024.

Zum Bürgermeister wurde Herr Sven Rathjens gewählt.

Herr Hans-Werner Bull hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Stäbelow erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Bull auf Herrn Rainer Zschoch übergegangen, da Herr Zschoch die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergruppe „Gemeinsam für die Gemeinde Stäbelow“ ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

27.06.2024

Herr Burkhard May hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn May auf Herrn Markus Krebes übergegangen, da Herr Krebes die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergruppe „Das Dorf“ ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

27.06.2024

Herr Bernd Risch hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Papendorf erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Risch auf Herrn Andreas Hofmann übergegangen, da Herr Hofmann die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergruppe „Wir PapenDörfer“ ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

27.06.2024

Herr Leif Kaiser hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Kritzmow erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Kaiser auf Herrn Max Röhr übergegangen, da Herr Röhr die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

27.06.2024

Herr Holger Kutschke hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Lambrechtshagen erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Kutschke auf Herrn Olaf Bleeck übergegangen, da Herr Bleeck die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

27.06.2024

Herr Thomas Witt hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Ziesendorf erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Witt auf Frau Janine Sadowski übergegangen, da Frau Sadowski die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergruppe „AKTIVE“ ist.

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

26.06.2024