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Beschluss vom 08.06.2022
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Name der Straße: Eichenstraße (TF aus)
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49
    (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ziesendorf, „Küstersumpf“)
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Ziesendorf
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

 Weiterlesen Gemeinde Ziesendorf – Widmungsverfügung

Folgende Sache wurde am 20.06.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32.92-60-2022

Funddatum:                            20.06.2022

Aufbewahrung bis:                 20.12.2022

Kategorie:                               Schlüsselbund

Beschreibung:                        Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und einem Transponder

Fundort:                                  Kritzmow, vor dem Amtsgebäude

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 70-17/22) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (Nr. 71-17/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2018