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Für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mache ich nachstehend gemäß § 10 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses des Amtes Warnow-West und deren Stellvertretung bekannt.

Mitglieder Stellvertretung
Herr Jürgen Ahrens Frau Marion Pantermöller
Frau Melanie Nagel Herr Jan Olschewski
Frau Annett Kleewitz Herr Hans-Joachim Engel
Herr Maik Hansen Herr Florian Müller

Kritzmow, 25.03.2024

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Die 1. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses des Amtes Warnow-West findet am Mittwoch, den 10.04.2024 um 17:00 Uhr, im Sitzungsraum des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Verpflichtung der Mitglieder auf unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgabe
    und Verschwiegenheitspflicht
  3. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl in den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf
  4. Bekanntgabe der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses

 

Kritzmow, 25.03.2024

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/20-118/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/20-119/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Uwe Barten
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Amt Warnow-West und amtsangehörige Gemeinden
Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Zuwendungen
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Zuwendungsgeber  Zuwendungshöhe  Zweck
Amt Warnow-West Spendenbox 609,88 €  Umweltschutz 
  Spendenbox 756,81 €  Umweltschutz 
  Spendenbox 1.383,06 €  Umweltschutz 
       
Elmenhorst/Lichtenhagen Roland und Bärbel Winkler 250,00 €  Brandschutz 
  R&R Reisen&Rasten UG 100,00 €  Brandschutz 
  Getränkeland Heidebrecht 908,00 € Jugendfeuerwehr
       
Papendorf  –  –  – 
       
Stäbelow Agrarproduktion Stäbelow GmbH 1.578,99 €  Brandschutz 
       
Pölchow Sven Rathjens 400,00 € Jugendförderung
  Klaus-Michael und Ines Bull 600,00 € Jugendförderung
  Sven Wilken 600,00 € Jugendförderung
  Jagdgenossenschaft Pölchow 500,00 € Brandschutz
  Peter und Ingeborg Hallier 3.000,00 € Sportförderung
  ABG Broderstorf KG 750,00 € Brandschutz
       
Kritzmow  –   –   – 
       
Lambrechtshagen Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG 7.000,00 €  Jugend- und Altenhilfe 
       
Ziesendorf  –   –   – 

Gemeinde Papendorf – Bekanntmachung zur Baumaßnahme Einbau einer Löschwasserzisterne und damit verbundene Verkehrsraumeinschränkungen im Bereich Bushaltestelle/Buswendebereich In der Seekoppel in 18059 Sildemow

Im Zeitraum vom 05.02.2024, 7.00 Uhr bis voraussichtlich zum 29.03.2024, 16.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma EST Eggebrecht Straßen- und Tiefbau zu Verkehrsraumeinschränkungen des vorgenannten Bereiches.

Das Busunternehmen Rebus ist informiert und wird im Zeitraum der Winterferien (05.02.24 – 16.02.24) den Linienverkehr umleiten. Mit Beginn der Schulzeit (19.02.24) ist die Wendeschleife für Schul- und Linienverkehr wieder voll nutzbar.

FB Bauverwaltung