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Vom 31.05.2023 bis voraussichtlich 09.06.2023 erfolgt aufgrund von Bauarbeiten zur Einbindung des neuen Kreisverkehres in die Straßenführung der Landesstraße 12 eine Vollsperrung der L 12 in dem Bereich.

FB Bauverwaltung

Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.

FB Bauverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/10-037/2022-01) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/10-038/2022-01) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft (JG) Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§5 Abs. 1u.2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. B der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002)
 
Ort: Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow

Termin: Donnerstag, 25.05.2023; 19:00 Uhr
 
Mitglied der Jagdgenossenschaft Stäbelow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Stäbelow sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Rechenschaftsbericht des alten Vorstandes
  3. Kassenbericht und Entlastung
  4. Wahl des Jagdvorstandes und namentliche Bekanntgabe der Mitglieder
  5. Verschiedenes

 
Im Auftrag des Vorstandes

Ralph Fähnrich
Jagdvorsteher

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 18.04.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 21.11.2000, zuletzt geändert am 02.03.2010, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:

„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung –
HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Pölchow, den 18.04.2023

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 10-077/2023 des Amtsausschusses vom 27.04.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.380.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.775.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -395.000 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 6.190.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 6.449.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -259.000 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 45.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 173.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -128.700 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 15,17 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 60,9375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.502,17 EUR je Schüler.
Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Grundschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.185,98 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.254,90 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 127,73 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 127,73 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 762.395 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.531.237 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.852.444 EUR.

 

Kritzmow, den 27.04.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 02.05.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/50-032/2023) und die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/50-031/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 18.04.2023 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

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