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Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 10.10.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/70-060/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/70-65/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Holger Kutschke

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Restbauarbeiten am Kreuzungsbereich Schulweg/Satower Straße ist das Amt Warnow-West in der Zeit vom 21.10.2024  07:00 Uhr bis zum 25.10.2024 17:00 Uhr nur aus Richtung Klein Schwaß zu erreichen. Es besteht zwischen dem Bürgermeisterbüro und der Satower Straße eine Einbahnstraßenregelung. Das Amt verlassen geht in dem besagten Zeitraum nur über die Satower Straße. Die Parkplätze des Amtes sind erreichbar.

Die Baumaßnahme wurde kurzfristig durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises auf die Ferienzeit gelegt, um Behinderungen bei dem Schulbusverkehr zu vermeiden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet unter der Adresse www.bvvg.de stehen Flächen bei Kritzmow zur Verpachtung. Die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH ist Eigentümerin bzw. Verfügungsberechtigte oben genannten Objektes und beabsichtigt, dieses zu verpachten.

Ansprechpartnerin

Antje Herbst

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
Werner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin
Tel.:    +49 385 6434-185