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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Entwurf B-Plan Nr. 22; Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.22 für das Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen unberücksichtigt bleiben können.

 

B. May
1. Stellv. Bürgermeister                                                 Elmenhorst/Lichtenhagen, 24.05.2022

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Abwägung (PDF-Dokument)

Anlage 2: Entwurf B-Plan (PDF-Dokument)

Anlage 3: Begründung zum Entwurf (PDF-Dokument)