Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page

Gemeinde Kritzmow – Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow – Küste

Veröffentlicht am: 13. Dezember 2016 vom Amt Warnow-West

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow – Küste

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVO-Bl. M-V 2011, S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.April 2005 (GVO-Bl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVOBl. M-V S. 584), sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.11.2016 und nach Anzeige bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock folgende Satzung erlassen.

 

Artikel 1
Änderungen

Die Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 29.04.2014, öffentlich bekanntgemacht über das Internet über die Homepage des Amtes www.amt-warnow-west.de am 08.05.2014, in Kraft getreten zum 01.01.2014, wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 2 Absatz 2 entfällt der Satz 2.
  2.  In § 3 Absatz 2 Satz 1 wird „Grundstücksgröße“ ersetzt durch „Fläche insgesamt“.
  3.  § 3 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Liegt die Fläche aller Grundstücke im Bescheid über 5.000 m², so kommt für jeden weiteren angefangenen halben Hektar (= 5.000 m²) je eine Gebühreneinheit hinzu“.
  4.  In § 3 Absatz 3 ändert sich der Gebührensatz je Gebühreneinheit von „4,60 EUR“ auf „4,60 EUR bis zum 31.12.2016 und 6,30 EUR ab dem 01.01.2017“.  

 

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Kritzmow, 29.11.2016

 

Kaiser
Bürgermeister

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare