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Gemeinde Kritzmow: Festsetzung eines Straßennamens

Veröffentlicht am: 14. Juli 2026 vom Amt Warnow-West

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Kritzmow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2026 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

Für den Bereich des B-Plangebietes Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Feuerwehr“ in Kritzmow soll die Straße den Namen

„An der Feuerwehr“

erhalten.

Hinweis:

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

 

Kritzmow, den 14.07.2026

Kaiser

Bürgermeister

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

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