Gemeinde Papendorf – 1. Änderung B-Plan Nr. 9a Beteiligung Öffentlichkeit
Amtliche Bekanntmachung
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 9a „Sandkrug“ der Gemeinde Papendorf
Beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 03.08.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a gebilligt.
Die Änderung betrifft einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 9a, gelegen im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf (s. Lageplan).
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a erfolgt im Wesentlichen ein Neuzuschnitt des im Ursprungsplan festgesetzten Baugrenzen durch eine Erweiterung des Baufensters. Eine höhere bauliche Verdichtung im Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Papendorf, den 28.10.2021
J. Ahrens
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am:
abzunehmen ab:
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9a „Sandkrug“