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Gemeinde Papendorf – Achte Änderung der Hauptsatzung

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2021 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 8/19. Jahrgang vom 15.08.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden sowie durch
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 03.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 15.12.2016, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 16.12.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 10.10.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 14.10.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 05.03.2020, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.04.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 05.03.2020, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.04.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

 

wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

㤠1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

  • Die Gemeinde Papendorf führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.
  • Das Wappen zeigt: In Blau ein goldener schräger Wellenbalken, begleitet oben von einem abgerissenen goldenen Greifenkopf mit ausgeschlagener roter Zunge, unten von fünf goldenen Rüben 3.2 schrägbalkenweise angeordnet.
  • Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. Ordnungswidrig im Sinne des § 5 Abs. 3 der KV M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt das Wappen der Gemeinde benutzt. Diesem Wappen stehen solche Abbildungen gleich, die ihm zum Verwechseln ähnlich sind.
  • Die Flagge der Gemeinde Papendorf ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das sieben Neuntel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.
  • Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift GEMEINDE PAPENDORF ● LANDKREIS ROSTOCK ●.
  • Die Gemeinde besteht aus den Orten Papendorf, Niendorf, Sildemow, Groß Stove und Gragetopshof. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.“

 

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 03.05.2021

 

Jürgen Ahrens
Bürgermeister