Veröffentlicht am: 19. Januar 2026 vom Amt Warnow-West
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf
- Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung der Genehmigung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 22.07.2025 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf wurde vom Landkreis Rostock mit Schreiben vom 27.11.2025 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Die genehmigte 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist wirksam. Jedermann kann die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Amt Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Zusätzlich steht die Planung auf der Homepage des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/ sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ zur Verfügung.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der
KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Anlage: Übersichtsplan
Übersichtplan Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Papendorf, den 16.01.2026
gez. Risch
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 19.01.2026
abzunehmen ab: 03.02.2026
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: …………………..
Unterschrift, Dienstsiegel

