Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page

Gemeinde Papendorf – Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Veröffentlicht am: 27. Mai 2014 vom Amt Warnow-West

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Papendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.05.2014 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Satzung erlassen.

 

Artikel 1
Änderungen

Die Satzung der Gemeinde Papendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverband vom 22.02.2001, veröffentlicht im Landboten Nr. 5 vom 09.03.2001, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung vom 12.04.2012, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet über die Homepage des Amtes www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden/Papendorf am 20.04.2012, wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Absatz 3 ändert sich der Gebührensatz je Gebühreneinheit von 5,00 EUR ab dem 01.01.2012 auf „5,17 EUR ab dem 01.01.2014“.
  2. § 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist.“

 

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Papendorf, 20.05.2014

 

Zeplien
Bürgermeister

 

 

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare