Gemeinde Stäbelow – Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVO-Bl. M-V 2011, S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.April 2005 (GVO-Bl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVOBl. M-V S. 584), sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.11.2016 und nach Anzeige bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock folgende Satzung erlassen.
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung vom 14.05.2014, öffentlich bekanntgemacht im Internet über die Homepage des Amtes www.amt-warnow-west.de am 20.05.2014, in Kraft getreten zum 01.01.2014, wird wie folgt geändert:
- In § 2 Absatz 2 entfällt der Satz 2.
- In § 3 Absatz 2 Satz 1 wird „Grundstücksgröße“ ersetzt durch „Fläche insgesamt“.
- § 3 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Liegt die Fläche aller Grundstücke im Bescheid über 5.000 m², so kommt für jeden weiteren angefangenen halben Hektar (= 5.000 m²) je eine Gebühreneinheit hinzu“.
- In § 3 Absatz 3 ändert sich der Gebührensatz je Gebühreneinheit von „4,51 EUR“ auf „4,51 EUR bis zum 31.12.2016 und 4,60 EUR ab dem 01.01.2017“.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Stäbelow, 30.11.2016
Bull
Bürgermeister