Gemeinde Stäbelow – Lesefassung Hebesatz-Satzung
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Stäbelow)
Die Lesefassung berücksichtigt die
a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Stäbelow) vom 03.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 05/18. Jahrgang vom 17.05.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010.
b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Stäbelow) vom 29.11.2017, veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 01.12.2017, in Kraft getreten am 01.01.2018.
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Stäbelow erhebt
- von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
- eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H. - Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2018 und Folgejahre.
§ 4 Inkrafttreten