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Gemeinde Ziesendorf – 2. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.

In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).

In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister

 


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel