Haushaltssatzung der Gemeinde Papendorf für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 30-023/2022-01 der Gemeindevertretung vom 21.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.380.700 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.781.100 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -400.400 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.262.400 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 3.598.400 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -336.000 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 159.100 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.087.300 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -928.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 326.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 325 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.848.906 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
3.220.412 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
9.154.274 EUR. |
Kritzmow, den 21.02.2023 Ahrens
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 27.02.2023 Ahrens
Ort, Datum Bürgermeister