Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/10-037/2022-01) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/10-038/2022-01) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Leif Kaiser
Amtsvorsteher
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.