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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 für die Gemeinden: Elmenhorst/Lichtenhagen, Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Stäbelow und Ziesendorf

Veröffentlicht am: 12. Januar 2026 vom Amt Warnow-West

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2026.

Die Grundsteuer 2026 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten, wie im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid im Abschnitt „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ angegeben.

Wenn  ein  SEPA-Lastschriftmandat  erteilt  ist,  werden  die  fälligen  Beträge termingerecht abgebucht.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen  die  durch  öffentliche  Bekanntmachung  bewirkte  Festsetzung  der Grundsteuer  kann  innerhalb  eines  Monats  nach  Veröffentlichung  dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

 

Kritzmow, den 12.01.2026

Finanzverwaltung/ Steuern

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

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