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Ausweis Pass und Meldebehörde – Ausweis-, Pass- und Meldebehörde


Anmeldung
Ummeldung
Abmeldung



Personalausweis
Reisepass
Kinderreisepass




Übermittlungssperre
Auskunftssperre



Beglaubigung
Meldebescheinigung
Untersuchungsberechtigungsschein
Melderegisterauskunft
Öffentlich-rechtliche Namensänderung



Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug



Formulare


Ausweis-, Pass- und Meldebehörde Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen

Anmeldung/Ummeldung

Wir heißen Sie im Amtsbereich Warnow-West herzlich willkommen!

Die An- oder Ummeldung können Sie persönlich vornehmen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Wenn nur ein Sorgeberechtigter zur Anmeldung des Kindes/der Kinder erscheint, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug Kind aus.

 

Hierzu legen Sie bitte für jede zu meldende Person folgende Unterlagen vor:

– Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck hier)
– Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
– Geburtsurkunden im Original

Gleiches gilt auch bei der Anmeldung einer Nebenwohnung.

Formular Vollmacht zur An-/Ummeldung

Vordruck Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Kind

Fristen
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug

Gebühren
Anmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.

Checkliste


Abmeldung

Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim bisherigen Wohnort nicht abmelden. Abmeldepflicht besteht weiterhin für Nebenwohnungen, beim Wegzug ins Ausland und wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Abmeldung der Nebenwohnung müssen Sie in der Hauptwohnsitzgemeinde vornehmen lassen. Abmeldungen müssen laut Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Onlineabmeldung einer Nebenwohnung

Fristen
Abmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Auszug, frühestens 1 Woche vor Auszug möglich

Gebühren
Abmeldungen sind gebührenfrei