Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung / Lebensbescheinigung
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung / Lebensbescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung (für die Anmeldung einer Eheschließung) bzw. eine Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung aus. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ist vorzulegen.
Es ist auch möglich, dass Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Als Beauftragter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine Vollmacht des Vollmachtgebers, sowie deren Ausweisdokument mit.
Was muss ich mitbringen?
– Personalausweis / Reisepass
Gebühren
– einfache Meldebescheinigung 5,00 EUR
– erweiterte Meldebescheinigung 11,50 EUR
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.
Onlinebeantragung
Beantragung Meldebescheinigung 5,00 EUR. Beantragung erweiterte Meldebescheinigung 11,50 EUR. Die Gebühr muss bei Antragstellung über epayment entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Meldebescheinigung nur an Ihre Meldeanschrift zugestellt werden kann, sofern die Eingabe aller Daten vollständig erfolgt ist.