Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / GEZ
GEZ
Die GEZ Gebührenbefreiung muss beantragt werden. Seit dem 1. April 2005 ist hierfür nicht mehr das Sozialamt, sondern die GEZ selbst zuständig. Ein Formular hierfür finden Sie unter https://www.rundfunkbeitrag.de/ . Die GEZ-Befreiung ist zum Folgemonat ab Antragsstellung – nicht rückwirkend – gültig. Dem Antrag auf Gebührenbefreiung muss der Bewilligungsbescheid über die zutreffenden Sozialleistungen (ALG II, BAföG etc.) bzw. der Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie beigefügt werden! (siehe Hinweise zu Beglaubigungen)