Personalausweis
Deutsche sind ausweispflichtig, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen den Ausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.
Seit 1. November 2010 gibt es – im Scheckkarten-Format – den neuen Personalausweis. Damit wird das bisherige Identitäts- und Reisedokument um in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium erfasste biometrische Merkmale, das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke, erweitert.
Des Weiteren besitzt der Personalausweis folgende elektronische Funktionen:
Die Online-Ausweisfunktion
Sie wird auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt und ermöglicht Ihnen, sich und Ihr Gegenüber im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren:
Die Unterschriftsfunktion
Sie dient dazu, digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ – rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift wie auch die Fernsignatur gemäß eIDAS Verordnung vorbereitet. Um sie zu nutzen, müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf den Ausweis laden. Detaillierte Informationen über die eID-basierte Fernsignatur finden Sie unter:
Die Biometriefunktion
Im Chip des Personalausweises sind Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Hierzu ermächtigte Behörden (etwa Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden) können diese Daten mit speziellen Lesegeräten auslesen. Dabei vergleichen sie das Lichtbild und die Fingerabdrücke im Chip mit denen der Person, die sich mit Personalausweis ausweist. Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Personalausweisen werden schnell erkannt.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis
Pflichten des Ausweisinhabers
- Den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name)
- Den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben
- Den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben
- Den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises ist bei der zuständigen Personalausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen
- Handelt es sich um einen neuen Personalausweis muss dieser bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich bei der Sperrhotline 116 116 (Montag -Sonntag 00:00-24:00 Uhr) gesperrt werden