Gemeinde Ziesendorf – 5. Änderung B-Plan Nr. 1
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Kiesweg“
hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.
Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:
– Festsetzung der für den geplanten Neubau der Buswendeschleife benötigten Fläche als öffentliche Verkehrsfläche;
– Aufhebung eines Einfahrtverbotes von der Doberaner Straße im Bereich der geplanten Buswendeschleife.
Die Änderung betrifft die Bushaltestelle in Ziesendorf am Einmündungsbereich des Kiesweges in die Doberaner Straße und die angrenzenden Grundstücke.
Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 07.01.2020 bis zum 20.01.2020 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu Einsichtnahme bereit.
Während dieser Frist können die von der Planänderung Betroffenen sich über Planänderung unterrichten sowie Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung und während des Auslegungszeitraums auch die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ zugänglich.
Kritzmow, den 13.12.2019
T. Witt
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 16.12.2019
abzunehmen ab: 31.12.2019
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel