Veröffentlicht am: 10. August 2026 vom Amt Warnow-West
Aus gegebenem Anlass weise ich alle an der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Parteien auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Warnow-West hin. Diese ist jederzeit unter https://amt-warnow-west.de/wp-content/uploads/24-11-28-Allgemeinverfuegung-Warnow-West-Wahlwerbung.pdf abrufbar.
Insbesondere mache ich auf Punkt II 5 aufmerksam. Demnach ist die Durchführung von Informationsständen erlaubnispflichtig und beim Amt Warnow-West gesondert spätestes 14 Tage vor dem beantragten Nutzungszeitraum zu beantragen.
Die Voraussetzung für einen Informationsstand ist gegeben, wenn durch eine Partei fest vor Ort Informationsmaterial wie Flyer, Broschüren und Werbeartikel vorgehalten / verteilt werden, Wählerinnen und Wähler gezielt angesprochen oder Informationsgespräche geführt werden unter Nutzung von mobilen Einrichtungen, wie ein Tisch, ein Sonnenschirm mit werbender Aufschrift und / oder Parteikennung / Logo oder einer Werbefahne / Beachflag. Diese Punkte stehen für sich einzeln, es müssen nicht alle Punkte zusammen erfüllt sein!
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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