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Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Warnow-West

Veröffentlicht am: 10. August 2026 vom Amt Warnow-West

Aus gegebenem Anlass weise ich alle an der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Parteien auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Warnow-West hin. Diese ist jederzeit unter https://amt-warnow-west.de/wp-content/uploads/24-11-28-Allgemeinverfuegung-Warnow-West-Wahlwerbung.pdf abrufbar.

Insbesondere mache ich auf Punkt II 5 aufmerksam. Demnach ist die Durchführung von Informationsständen erlaubnispflichtig und beim Amt Warnow-West gesondert spätestes 14 Tage vor dem beantragten Nutzungszeitraum zu beantragen.

Die Voraussetzung für einen Informationsstand ist gegeben, wenn durch eine Partei fest vor Ort Informationsmaterial wie Flyer, Broschüren und Werbeartikel vorgehalten / verteilt werden, Wählerinnen und Wähler gezielt angesprochen oder Informationsgespräche geführt werden unter Nutzung von mobilen Einrichtungen, wie ein Tisch, ein Sonnenschirm mit werbender Aufschrift und / oder Parteikennung / Logo oder einer Werbefahne / Beachflag. Diese Punkte stehen für sich einzeln, es müssen nicht alle Punkte zusammen erfüllt sein!

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

FB Bürgerdienste

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026