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Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 24.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 6 / 19. Jahrgang vom 14.06.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.02.2012, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 09.02.2012 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.04.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 30.04.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 18.11.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 18.12.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 26.04.2016, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 28.04.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 06.10.2020, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 07.10.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom xx.xx.2020, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 05.01.2021 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

In § 6 Bürgermeister wird in Abs. 2 Nr. 3 die Angabe 10.000 Euro durch 30.000 Euro ersetzt.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 15.12.2020 in Kraft.

 

Kritzmow, 05.01.2021

 

Uwe Barten
Bürgermeister