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Gemeinde Papendorf – 1. Änderung B-Plan Nr. 9b; Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument