Haushaltssatzung des Amtes Warnow-West für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 10-126/2023 des Amtsausschusses vom 16.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 6.804.200 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 7.060.600 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -256.400 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 6.590.800 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 6.693.900 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -103.100 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 490.100 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 787.000 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -296.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 659.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
entfällt
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 15,17 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 59,4440 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.600,00 EUR je Schüler.
Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Grundschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.318,98 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.320,21 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 157,35 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
- Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
– nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
– Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt - Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
– 1/5 der Ausgaben
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 554.793 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.572.512 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
5.644.841 EUR. |
Kritzmow, den 16.11.2023 Kaiser
Ort, Datum Siegel Amtsvorsteher
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.
Kritzmow, den 16.11.2023 Kaiser
Ort, Datum Amtsvorsteher