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Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung des Gemeindewahlausschusses anlässlich der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) fordere ich die in den Gemeinden des Amtes Warnow-West vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Der Wahlausschuss besteht neben dem Gemeindewahlleiter aus vier Beisitzern, die aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden.
Wahlberechtigte, die bereits Mitglied in einem Wahlorgan sind, dürfen nicht als Mitglied des Gemeindewahlausschusses berufen werden.

Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Sitzung.

Der Amtsausschluss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auf vier Mitglieder und vier Stellvertreter festgelegt.

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen gemäß § 12 Abs. 2 LKWG M-V ablehnen:

  1. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.

Die Vorschläge sind bis zum 31. Januar 2024 beim Gemeindewahlleiter im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per E-Mail an wahlen@warnow-west.de einzureichen.

 

Kritzmow, 08.01.2024

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter