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Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Veröffentlicht am: 8. Januar 2024 vom Amt Warnow-West

Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erhalten Sie im Rahmen einer Schulung eine Einführung in Ihre Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

Wahlvorsteher/in 120,00 EUR
stellv. Wahlvorsteher/in 110,00 EUR
Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in und Beisitzer 100,00 EUR

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 15.03.2024 im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per E-Mail an wahlen@warnow-west.de ein.

Kritzmow, 08.01.2024

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

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