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Haushaltssatzung der Gemeinde Ziesendorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 80-072/2023-01 der Gemeindevertretung vom 31.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.542.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.183.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -641.000 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.492.000 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.047.200 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -555.200 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 80.900 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 188.400 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -107.500 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 149.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7 Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,310Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.268.793 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
3.099.477 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
6.648.477 EUR.

 

Kritzmow, den 31.01.2024                                                                                             Witt
Ort, Datum                                                                          Siegel                            Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.02.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 06.02.2024                                                                                   Witt
Ort, Datum                                                                                                          Bürgermeister