Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 28 – Gemeinbedarfsfläche Ostseecampus
- Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28 Gemeinbedarfsfläche Ostseecampus aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile des Flurstücks 118/3, das Flurstück 100 sowie Teile der Flurstücke 104 und 4 (alle Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen) und wird begrenzt
- im Norden, Westen und Süden durch Ackerfläche
- im Osten von der Kreisstraße K10 (Dorfstraße).
- Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 Gemeinbedarfsfläche Ostseecampus gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 Gemeinbedarfsfläche Ostseecampus und dessen Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der Zeit
vom 24.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026
über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene und unter https://amt-warnow-west.de/Bauleitplanung für jedermann einsehbar. Die Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist auch im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten der Bauverwaltung öffentlich einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- Umweltbericht (Dipl.-Ing. Babette Lebahn, Entwurf vom 25.03.2026); schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:
- Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit;
- Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt;
- Schutzgut Boden;
- Schutzgut Fläche;
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Klima und Luft;
- Schutzgut Landschafts-/Ortsbild;
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter;
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Dipl.-Ing. (FH) Brit Schoppmeyer, 23.03.2026)
- Kartierbericht avifaunistischer Untersuchungen Zug- und Rastvögel
(Dipl.-Ing. (FH) Brit Schoppmeyer, 07.07.2025)
- Geotechnischer Bericht (IBURO, 03.03.2025)
- Niederschlagswasserkonzept inkl. Überflutungsnachweis (aib Bauplanung)
- Verkehrsuntersuchung (LOGOS, 17.12.2024)
- Stellungnahme zum Verkehrsknotenpunkt Dorfstr./Windmühle (LOGOS, 25 09 2025)
- wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
| Schutzgut/Belang | Stellungnahme | Thematischer Bezug |
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Untere Naturschutzbehörde (Landkreis Rostock) vom 07.04.25 und 18.07.25 | – Verbandsbeteiligungen
– Schutzmaßnahmen – ökologische Baubegleitung |
| Boden/Fläche | Amt für Raumordnung vom 18.03.25 | – Sicherung bedeutsamer Böden |
| Untere Bodenschutzbehörde (Landkreis Rostock) vom 12.03.2025 und vom 30.06.25 | – Inanspruchnahme wertvoller Böden
– Bodenschutzkonzept – Bodenkundliche Baubegleitung |
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| SG Regionalplanung (Landkreis Rostock) vom 12.03.25 | – Sicherung bedeutsamer Böden | |
| Wasser | Untere Wasserbehörde (Landkreis Rostock) vom 26.02.25 und vom 27.06.25
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– Niederschlagswasser
– Hinweise zum Wasserschutz |
| Untere Wasserbehörde (Hanse- und Universitätsstadt Rostock) vom 18.02.25 | – Überflutungsnachweis | |
| WWAV vom 21.03.25 | – Leitungsbestand | |
| StALU MM von 03/2025 | – Auswirkungen auf Grundwasserkörper (Dargebot und Neubildung)
– Niederschlagswasserretention – |
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| Mensch | StALU MM von 03/2025 | – Schallemissionen von Unternehmen im Umkreis von 1 km |
| Brandschutzdienststelle vom 24.02.25 und 19.06.25 | – Löschwasserbedarf
– Kampfmittelerstauskunft |
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| Denkmal | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V vom 21.03.25 | – Bodendenkmale |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu den Entwürfen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse j.haufschild@warnow-west.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Anregungen und Hinweise auch auf anderem Wege schriftlich übermittelt werden:
- Postanschrift: Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow
- zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 28 Gemeinbedarfsfläche Ostseecampus unberücksichtigt bleiben können.
Uwe Barten
Bürgermeister Elmenhorst/Lichtenhagen, …………………
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 07.04.2026

