Veröffentlicht am: 2. Juni 2026 vom Amt Warnow-West
Plangenehmigung 66.2-55.20.25-2-53 für das Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahme Lambrechtshagen am Gewässer 2/4 R“ Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Möller aus 2025
Der Plan entsprechend dem Antrag des Wasser- und Bodenverbands Hellbach-Conventer Niederungen – im Folgenden Träger des Vorhabens (TdV) genannt – wird nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Planunterlagen sowie mit den in diesem Bescheid nachfolgend aufgeführten Nebenbestimmungen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüchen Dritter, nach § 68 Abs. 2 WHG und § 74 Abs. 6 VwVfG M-V mit verbindlicher Wirkung für die Beteiligten für das Vorhaben
„Hochwasserschutzmaßnahme Lambrechtshagen am Gewässer 2/4 R“
folgende Maßnahmen (M) umfassend
• Herstellung einer Retentionsfläche
• Teilöffnung des Gewässers 2/4 R
• Teilumverlegung des Gewässers 2/4 R und des Nebengewässers 2/4/10 R
genehmigt.

