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Rechtsgrundlage für die Benutzung diverser Geräte und Maschinen bildet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV

In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr dürfen u. a. folgende Geräte von Montag bis Samstag benutzt werden:

–         Rasenmäher

–         Heckenschere

–         Rollbarer Müllbehälter

–         Motorhacke (< 3kW)

–         Vertikutierer

–         Schredder/ Zerkleinerer

–         Schneefräse

 

Folgende Geräte bilden jedoch eine Ausnahme:

–         Freischneider

–         Grastrimmer/ Graskantenschneider

–         Laubbläser und

–         Laubsammer

Diese dürfen nur von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Samstag betätigt werden.

An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Geräte ganztägig verboten.