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Elektronische Abfrage von Melderegisterauskünften

(Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes kann eine einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Wege über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V über Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden. (Link zum Dienstleistungsportal)

Die elektronische Abfrage ist mit elektronischer Bezahlfunktion versehen und wird innerhalb weniger Minuten erteilt. 


Persönliche oder Schriftliche Abfrage von Melderegisterauskünften

Abfragen können durch persönliche Vorsprache oder schriftlich im Amt Warnow-West in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und dieses glaubhaft gemacht werden.

Gebühr

Zahlungsmöglichkeiten

 

 

 

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare