Gemeinde Pölchow – Lesefassung Hebesatz-Satzung
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Pölchow)
Die Lesefassung berücksichtigt die
a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Pölchow) vom 04.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 04/18. Jahrgang vom 12.04.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010.
b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.12.2015 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Pölchow), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 05.01.2016, in Krafttreten am 01.01.2016.
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Pölchow erhebt
1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des
Grundsteuergesetzes und
2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2016 und Folgejahre.
§ 4 Inkrafttreten