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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow ändert mit Beschluss vom
06.12.2023 die Geschäftsordnung der Gemeinde Stäbelow vom 30.09.2015 in der Fassung vom 29.06.2022 wie folgt:

Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung

In § 1 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Stäbelow wird der Halbsatz „mindestens jedoch einmal im Vierteljahr“ gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Kritzmow, 21.12.2023

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 30-106/2023-01 der Gemeindevertretung vom 12.12.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.459.900 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.937.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -477.900 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.337.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.713.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -376.600 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 152.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 377.200 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -224.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 333.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.041.303 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
3.434.908 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.346.671 EUR.

 

Kritzmow, den 12.12.2023                                                                                                            Ahrens
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 12.12.2023                                                                                     Ahrens
Ort, Datum                                                                                                                      Bürgermeister

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 20-149/2023-02 der Gemeindevertretung vom 30.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.787.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.626.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -839.500 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.490.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.917.600 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -427.500 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 234.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.249.900 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -2.015.800 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 549.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,129 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 5.833.580 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
12.563.363 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
24.187.214 EUR.

 

Kritzmow, den 30.11.2023                                                              Barten
Ort, Datum                   Siegel                                                           Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 12.12.2023                                             Barten
Ort, Datum                                                                         Bürgermeister

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung- KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. MV, S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 28.09.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hundesteuersatzung

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen vom 21.11.2000, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.06.2023, wie folgt geändert:

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

  • für den ersten Hund 50,00 €
  • für den zweiten Hund 100,00 €
  • für den dritten und 150,00 €
  • für jeden weiteren 150,00 €
  • für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 €

Artikel 3
Geltungsdauer
Die in Artikel 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2024.

Artikel 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Elmenhorst/ Lichtenhagen, 28.09.2023

Uwe Barten
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (VO/FV/50-055/2023) und die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 (VO/FV/50-054/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Bürgermeisterin Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Irmgard Rautenberg

Bürgermeisterin

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 10-126/2023 des Amtsausschusses vom 16.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.804.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 7.060.600 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -256.400 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 6.590.800 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 6.693.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -103.100 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 490.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 787.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -296.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 659.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 15,17 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 59,4440 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.600,00 EUR je Schüler.

Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Grundschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.318,98 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.320,21 EUR je Schüler.
Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 157,35 EUR je Schüler.

Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 554.793 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.572.512 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.644.841 EUR.

 

Kritzmow, den 16.11.2023                                                             Kaiser
Ort, Datum                                             Siegel                               Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.11.2023                                                                       Kaiser
Ort, Datum                                                                                                 Amtsvorsteher

 

Herr Tim Leif Kaiser hat zum 31.10.2023 auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Herr Tim Pawel ist die nächste nachrückende Person des Wahlvorschlages der CDU, auf den Herr Kaiser gewählt wurde.
Durch das Nachrücken hat Herr Tim Pawel den frei gewordenen Sitz in der Gemeindevertretung erworben.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter