Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Kritzmow
- Teiländerung des Flächennutzungsplans
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB[1]
Die Gemeinde Kritzmow hat die Absicht, den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern, um damit die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Dorfmitte“ zu schaffen.
Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 19.08.2026 durch die Gemeindevertretung gefasst. Planungsziel ist die Darstellung einer ca. 1,6 ha großen Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einzelhandel. Das Plangebiet grenzt an den vorhandenen Kritzmow-Park.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.
Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Kritzmow) in der Zeit vom
16.09.2026 bis zum 16.10.2026
für die Öffentlichkeit einsehbar.
Jedermann kann bis zum 16.10.2026 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Kritzmow (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.
Kritzmow, 27.08.2026
gez. Kaiser
Leif Kaiser
Bürgermeister
1 Baugesetzbuch
Gemeinde Kritzmow
- Teiländerung des Flächennutzungsplans

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit gekennzeichnetem Änderungsbereich
Bekanntmachungsvermerk:
| ausgehängt am: 31.08.2026 | Unterschrift/Dienstsiegel |
| abzunehmen am: 15.09.2026 | |
| abgenommen am: | Unterschrift/Dienstsiegel |

