Veröffentlicht am: 22. Juli 2026 vom Amt Warnow-West
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29. Juni 2026 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
- In § 6 Abs. 6 S. 1 wird folgende Nummer 8 hinzugefügt:
„8. die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB;“
- In § 6 Abs. 6 S. 3 wird die Ziffer „7“ durch die Ziffer „8“ ersetzt.
- In § 6 Abs. 6 S. 4 wird das Wort „Einvernehmenserteilung“ durch die Worte „Einvernehmens- bzw. Zustimmungserteilung“ ersetzt.
- In § 6 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 werden zwischen den Worten „Warnow-West“ und „in“ die Worte „oder der Gemeinde Lambrechtshagen“ eingefügt.
- 8 Abs. 3 S. 4 wird wie folgt gefasst:
„Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift eines Bediensteten des Amtes und dem Dienstsiegel des Amtes zu vermerken.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Lambrechtshagen, 29. Juni 2026
Holger Kutschke
Bürgermeister

