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Gemeinde Papendorf: Amtliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“

Veröffentlicht am: 8. Mai 2026 vom Amt Warnow-West

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 10.02.2026 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 24 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ab diesem Tage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung ist auch einsehbar auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de.

 

 

 

 

 

Anlage: Lageplan

Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Auszug aus der digitalen Topografischen Karte, © GeoBasis – DE/M-V 2024

 

 

Papendorf, den 07.05.2026

 

gez. Risch

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         08.05.2026                 gez. Müller

 

abzunehmen ab:        23.05.2026

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      …………………..

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

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