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Gemeinde Stäbelow: Öffentliche Bekanntmachung zur Inkraftsetzung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Satower Straße“

Veröffentlicht am: 19. Januar 2026 vom Amt Warnow-West

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Satower Straße“

hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 17.12.2025 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Gewerbegebiet Satower Straße“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Die Planänderung betrifft die Grundstücke Satower Straße 1 – 6 und An der Streuobstwiese 1 – 6 in Stäbelow.

 

Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Gewerbegebiet Satower Straße“ tritt mit Ablauf des 02.02.2026 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, 18198 Stäbelow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Stäbelow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Kritzmow, 15.01.2026

gez. Bull

H.-W. Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       19.01.2026

abzunehmen ab:      03.02.2026

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Amtliche Bekanntmachung zur Inkraftsetzung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Satower Straße“ (.pdf)

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

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