Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf
Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.
In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).
In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 03.09.2026 bis zum 03.10.2026
auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://amt-warnow-west.de/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Unterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:
- Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Land Fluss Partnerschaftsgesellschaft mbB, 16.11.2023
- Fachbeitrag Artenschutz zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Land Fluss Partnerschaftsgesellschaft mbB, 27.10.2023
- Schalltechnische Untersuchung, UmweltPlan GmbH, 17.02.2023 mit Anlage 6, 17.04.2026
- Verkehrstechnische Untersuchung, Merkel Ingenieur Consult, November 2022
- Vorplanung zur Erschließung, Merkel Ingenieur Consult, Januar 2023
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung, 12.04.2023
- Landkreis Rostock, SG Regional- und Bauleitplanung, 15.05.2023
- Landkreis Rostock, Bereich Regionalplanung, 22.03.2023
- Landkreis Rostock, untere Denkmalschutzbehörde, 21.02.2023
- Landkreis Rostock, untere Naturschutzbehörde, 04.04.2023
- Landkreis Rostock, untere Wasserbehörde, 27.03.2023
- Landkreis Rostock, untere Immissionsschutzbehörde, 15.03.2023
- Landkreis Rostock, untere Bodenschutzbehörde, 30.03.2023
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, 28.03.2023
- Wasser- und Bodenverband, 07.03.2023
- Warnow-Wasser- und Abwasserverband, 24.03.2023
| Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen | ||
| Schutzgut | Aussagen zum Schutzgut | Informationen unter: |
| Mensch | Bestehende und künftige Lärmemissionsquellen, Lärmschutz, Bedeutung der Wohnfunktion und Naherholung | 1., 3., 4., 5., 12. |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Bestand und Betroffenheit von Biotoptypen, Schutzobjekte/-gebiete, Kompensationsmaßnahmen, Baumanpflanzungen, Grünflächengestaltung und -pflege,
Artenschutzrechtliche Bewertung: Bestand und Betroffenheit, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen für Brutvögel |
1., 2., 5., 10. |
| Boden | Bodenverhältnisse, Versickerungsfähigkeit, Boden- und Grundwasserschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, keine Altlasten oder Altlastverdachtsflächen, Ausgleichsmaßnahmen | 1., 5., 13., 14. |
| Wasser | Verhältnisse und Betroffenheit von Grundwasser und Oberflächengewässern; Entwässerungskonzept, Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Trinkwasserschutzgebiet | 1., 5., 11., 14., 15., 16 |
| Fläche | Wohnbauflächenreduzierung, Nachverdichtung bestehender Siedlungsflächen, Entzug von landwirtschaftlichen Flächen | 6., 7., 8., 14. |
| Klima und Luft | Klimaverhältnisse, Auswirkungen der Bodenversieglung | 1. |
| Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter | Nach derzeitigem Kenntnisstand keine Betroffenheit | 1., 9., |
| Landschaft/Landschaftsbild | Bewertung des Landschafts- und Ortsbildes | 1. |
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an f.mueller@warnow-west.de übermittelt oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, aber hätte geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://amt-warnow-west.de/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de verfügbar.
Ziesendorf, den 14.08.2026 gez. Witt
Thomas Witt, Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan:
Geltungsbereiche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ziesendorf

Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 18.08.2026
abzunehmen ab: 02.09.2026
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………….
Unterschrift, Dienstsiegel

