Veröffentlicht am: 15. September 2026 vom Amt Warnow-West

Liebe Eltern,
mit Beginn des Schuljahres 2027/28 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder besteht eine Anmeldepflicht in der örtlich zuständigen Schule. –> Regeleinschulung
Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. –> vorzeitige Einschulung
Ein Kind kann auf Antrag der Sorgeberechtigten nur zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lassen. In der Regel wird dies im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung festgestellt. –> Zurückstellung
Für Kinder, die im Schuljahr 2026/27 zurückgestellt wurden, besteht von Seiten der Sorgeberechtigten erneut Anmeldepflicht.
Schulanmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder
Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler findet ab sofort bis einschließlich 31.10.2026 statt.
Die vollständige Anmeldung enthält die beigefügten Unterlagen 1 – 3.
- Anmeldeformular-Schulanfänger–> zwingend von allen Sorgeberechtigten Personen unterschreiben
- Anlage 1_Formular Priorität Anmeldungen
- Anlage Sorgeberechtigung
Für eine beabsichtigte –> Zurückstellung von der Schulpflicht oder eine beabsichtigte –>vorzeitige Einschulung fügen Sie der
Schulanmeldung bitte eine aussagekräftige Begründung Ihres Antrages bei.
Bitte senden Sie die vollständigen Anmeldeunterlagen mit beigefügten Umschlag an die Schule zurück.
Die Anmeldung kann erfolgen:
- per Post (Adressat ist die Schule) oder
- durch Einwurf in den Briefkasten der Schule.
Darüber hinaus können Sie Anfragen oder Anliegen auch per Mail an uns richten: regenbogenkinder@grundschule-kritzmow.de

